Allgemeine Geschäftsbedingungen SDU Dienstleistungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) für die Beauftragung von Dienstleistungen durch Kunden (nachfolgend „Kunden“ genannt), der Marke „SDU Dienstleistungen“ der Firma SDU Management GmbH & Co. KG, Postanschrift: Baurengasse 10, D - 89073 Ulm (nachfolgend „SDU Dienstleistungen“ genannt).
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden AGB sind Bestandteil eines jeden bestehenden oder künftigen mit dem Kunden geschlossenen Vertrages.
1.1 SDU Dienstleistungen erbringt seine Dienstleistungen für den Kunden ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. SDU Dienstleistungen ist im Übrigen berechtigt, die vertragsgegenständlichen Leistungen auf Dienstleister oder Erfüllungsgehilfen zu übertragen.
1.2 Die Gültigkeit dieser AGB erstreckt sich auf sämtliche von SDU Dienstleistungen angebotenen Dienstleistungen. Der Kunde erkennt mit der spätestens mit der Inanspruchnahme der Leistungen von SDU Dienstleistungen diese AGB als für Ihn verbindlich an.
1.3 Etwaigen diesen AGB entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. Angebote, Vertragsschluss, Vertragsgegenstand
2.1 Nach erfolgter Kontaktaufnahme durch den Kunden unterbreitet SDU Dienstleistungen entweder a) nach von kundenseitig übersandten Informationen (Fotos, Videos etc.) oder b) nach Besichtigung durch SDU Dienstleistungen am Einsatzort, dem Kunden ein Angebot über die von Kunden gewünschten Dienstleistungen. Derartige Angebote werden dem Kunden per E-Mail oder WhatsApp („Blitzangebot“) unterbreitet. Sämtliche Angebote von SDU Dienstleistungen sind freibleibend.
2.2 Ein Vertrag zwischen SDU Dienstleistungen und Kunden kommt zustande, sofern der Kunde SDU Dienstleistungen sein Einverständnis mit dem von SDU Dienstleistungen unterbreiten Angebot mündlich oder in Textform mitteilt und SDU Dienstleistungen die Annahme in Schrift- oder Textform bestätigt. Dessen ungeachtet gilt spätestens mit Beginn der Erbringung der Dienstleistung durch SDU Dienstleistungen der Vertrag als zwischen den Parteien wirksam zustande gekommen.
2.3 Vor oder bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Aufwendungen von SDU Dienstleistungen, sowie nachträgliche Erweiterungen des Kundenauftrages unterliegen einer zusätzlichen Vergütung nach den hierfür üblichen Preisen.
2.4 SDU Dienstleistungen bietet insbesondere Dienstleistungen im Bereich der Wohnungsauflösungen- und Wohnungsentrümplung an. Weitere Dienstleistungen (z.B. Sanierung- oder Reparaturarbeiten) können vom Kunden bei Bedarf zusätzlich beauftragt werden. SDU Dienstleistungen ist, sofern nicht explizit zwischen den Parteien abweichend vereinbart, nicht zur Ausführung von Elektro-, Gas-, Wasser-, oder sonstigen Installationsarbeiten verpflichtet.
3. Preise, Zahlungsbedingungen, Stornierung
3.1 Soweit nicht abweichend vereinbart, ergeben sich sämtliche Preise aus dem von SDU Dienstleistungen unterbreiteten Angebot.
3.2 Preise für Beräumungsangebote von SDU Dienstleistungen werden bei kleineren Aufträgen nach unserer Preisliste bestimmt. Bei größeren Beräumungsvolumen oder kompletten Wohnungsauflösungen erstellen wir Ihnen ein individuelles Festpreisangebot unter Berücksichtigung von Lage, Art und Volumen der zu beräumenden Gegenstände bzw. Objekte.
3.3 Preise für nicht vorhersehbare Aufwendungen oder nachträgliche Erweiterungen richten sich nach der aktuellen Preisliste von SDU Dienstleistungen. Im Zweifelsfall gilt eine übliche Vergütung nach Zeit als vereinbart (§ 612 BGB). Dessen ungeachtet können die Parteien Pauschalpreise vereinbaren.
3.4 Sämtliche Rechnungen werden incl. gesetzliche MwSt. ausgestellt.
3.5 Rechnungen für gewerbliche Kunden sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum zu Zahlung fällig.
3.6 Rechnungen für private Kunden sind sofort nach Beendigung der Dienstleistung in bar zu bezahlen. SDU Dienstleistungen ist berechtigt, privaten Kunden einen anteiligen Vorschuss auf den im Angebot benannten Preis bei Angebotsannahme in Rechnung zu stellen. Derartige Vorschussrechnungen sind binnen drei Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
3.7 Die Parteien können vereinbaren, dass vom Kunden freigegebene verwertbare Gegenstände, ganz oder teilweise, als Leistung in Erfüllung statt von SDU Dienstleistungen angenommen werden können. Mit der Annahme geht das Eigentum an diesen Gegenständen auf SDU Dienstleistungen über. Eine spätere Rückgabe an den Kunden ist ausgeschlossen.
3.8 Eine Aufrechnung des Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Abtretungen von Forderungen gegen SDU Dienstleistungen sind nur mit dessen Zustimmung möglich.
3.9 Kommt der Kunde mit der Bezahlung der Vergütung in Verzug, so ist der SDU Dienstleistungen berechtigt, ab dem Fälligkeitstag Verzugszinsen zu berechnen und seine vertraglich geschuldete Leistung bis zur vollständigen Erfüllung seiner eigenen Ansprüche durch den Kunden zurückzubehalten.
3.10 Im Falle der Stornierung eines Dienstleistungsauftrages durch den Kunden verpflichtet sich dieser, an SDU Dienstleistungen folgende Stornokosten zu bezahlen:
a) bis 7 Tage vor dem vereinbarten Ausführungstermin: 30% der vereinbarten Vergütung;
b) bis 24 h vor dem vereinbarten Ausführungstermin: 50% der vereinbarten Vergütung;
c) weniger als 24 h vor dem vereinbarten Ausführungstermin: 100 % der vereinbarten Vergütung.
SDU Dienstleistungen ist verpflichtet, sich diejenige Vergütung anrechnen zu lassen, welche SDU Dienstleistungen durch eine zum stornierten Termin tatsächlich gegenüber Dritten erbrachte Dienstleistung erhalten hat.
3.11 Die Pflicht zur Zahlung von Stornokosten gilt nicht, wenn der Kunde nachweisen kann, dass durch seine Stornierung SDU Dienstleistungen kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als die pauschal angesetzten Stornokosten entstanden ist.
4. Termine und Fristen
4.1 Termine und Leistungsfristen gelten nur dann als zwischen den Parteien verbindlich vereinbart, sofern diese durch SDU Dienstleistungen in Schrift- oder Textform und ohne Vorbehalt bestätigt wurden.
4.2 SDU Dienstleistungen ist zu Teilleistungen berechtigt, es sei denn, der Kunden würde hierdurch unangemessen benachteiligt.
4.3 Fristen verlängern sich entsprechend der zeitlichen Verzögerung, die der Kunde zu vertreten hat. Fristen verlängern sich auch in Folge von höherer Gewalt oder wegen solchen Ereignissen, die SDU Dienstleistungen die Leistung erheblich erschweren oder unmöglich machen, um die Dauer einer solchen Behinderung. SDU Dienstleistungen ist berechtigt, im Falle der vorstehenden Behinderung alternativ vom Vertrag zurückzutreten.
4.4 Ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz wegen einer Fristverlängerung gem. Ziffer
4.3 ist ausgeschlossen.
5. Abnahme von Leistungen
5.1 Die von der SDU Dienstleistungen erbrachten Leistungen gelten – soweit nicht lediglich das Bemühen um einen Erfolg geschuldet ist – als auftragsgemäß erfüllt und abgenommen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach der Leistungserbringung (dies gilt gleichermaßen bei einmaligen sowie bei wiederkehrenden Leistungen) schriftlich begründete Einwendungen erhebt, wobei Art, Umfang, Zeit und Ort der geltend gemachten Einwendungen genau beschrieben werden müssen.
5.2 Der Kunde kann die Abnahme der Leistung durch SDU Dienstleistungen nicht aufgrund unwesentlicher Mängel verweigern.
6. Halteverbotsschilder
6.1 Die Bestellung von Halteverbotszone muss über das Online Buchungsformular auf dieser Webseite von SDU Dienstleistungen erfolgen. Buchungen über andere Kommunikation wie zum Beispiel Telefax, Telefon, E-Mail gelten als nicht gewünscht und können eine Beantragung nicht gewährleistet werden.
6.2 Der Kunde ist verpflichtet, die in dem Online-Bestellformular abgefragten Daten, wahrheitsgemäß und vollständig, anzugeben. Insbesondere den Grund für die Beantragung der Halteverbotszone.
6.3 Mit Abschicken des ausgefüllten Online-Bestellformulars gibt der Kunde einen rechts- verbindlichen Auftrag zur Aufstellung der Halteverbotsschilder ab (Angebotsabgabe). Durch die Auftragsbestätigung von SDU Dienstleistungen, kommt der Vertrag zustande (Angebotsannahme). Die Auftragsbestätigung erfolgt immer schriftlich, per Post oder Mail. Ebenso hat die Beauftragung immer schriftlich stattzufinden. Die Ausführung der kompletten Leistung, ist zwingend abhängig von der Genehmigung der zuständigen Behörde. Auf die Erteilung der Genehmigung hat SDU Dienstleistungen keinen Einfluss. In der Regel erteilt die zuständige Behörde die Genehmigung (gemäß der gültigen Ordnungsvorschriften). Sollte die Genehmigung widererwarten von der Behörde nicht erteilt werden, kann SDU Dienstleistungen den Auftrag auch nicht ausführen.
6.4 Die Bestellung der Halteverbotszone muss mindestens so viele Arbeitstage (Mo-Fr.) vor dem Tag der Gültigkeit des Halteverbots bei SDU Dienstleistungen eingehen, wie beim jeweiligen Ort angezeigt. Aufgrund der behördlichen Fristen benötigen wir soviel Vorlaufzeit, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Falls bei Ihnen eine kürzere Vorlaufzeit besteht, kontaktieren Sie uns bitte, wir werden versuchen, Ihren Auftrag vorzuziehen und die Ausführung möglich zu machen. Wenn SDU Dienstleistungen auf Ihrer Internetpräsenz, bei bestimmten Städten oder Orten/Ortschaften, kürzere Fristen als die hier aufgeführten 7-10 Tagen angibt, so sind diese Fristen auch ausreichend.
6.5 Sollten für bestimmte PLZ-Gebiete zwischenzeitlich keine Halteverbotszonen lieferbar sein, teilt SDU Dienstleistungen dem Kunden dies unverzüglich mit, und wird gleichzeitig von der Leistungspflicht befreit. Die geleistete Zahlung des Kunden wird selbstverständlich umgehend rückerstattet.
6.6 Ist eine behördliche Neubeantragung und/oder Umstellung der beauftragten Halteverbotszone erforderlich, weil z.B. bei der Auftragserteilung durch den Kunden fehlerhafte oder ungenaue Angaben zum Ort der Aufstellung erfolgten, so hat der Kunde den Mehraufwand zu tragen.
6.7 Wir akzeptieren nur Vorkasse wie zum Beispiel: PayPal oder Banküberweisung. Schecks, Barzahlungen, oder andere Zahlungen sind nicht vorgesehen und nicht erwünscht. Die Preise für die von Ihnen ausgewählten Dienstleistungen, Zuschläge oder Sonstiges, sind Komplettpreise. Im Preis sind die komplette Aufstellung und Genehmigung enthalten. Sollte sich im Nachhinein ergeben, dass weitere Kosten entstanden sind, z.B. dann, wenn aufgrund der Beschaffenheit der Straße, eine zusätzliche Beschilderung durch die zuständige Behörde angeordnet wird, wird SDU Dienstleistungen diese dem Kunden mitteilen und in Rechnung stellen. Die Rechnungssumme ist mit Zugang der Rechnung, sofort fällig.
6.8 SDU Dienstleistungen übernimmt grundsätzlich keine Haftung, bei Diebstahl, Vandalismus, Schäden, unerlaubtes Verstellen der Halteverbotszone. Ebenso nicht für Schäden und Folgeschäden durch unerlaubtes, nicht vereinbartes Handeln und auch nicht durch höhere Gewalt. Im Falle eines Schadens oder unerlaubter, nicht vereinbarter Handlung durch Dritte, hat der Kunde, die SDU Dienstleistungen sofort zu informieren. Ebenso übernimmt SDU Dienstleistungen keine Haftung, wenn der Auftraggeber eigenmächtig (ohne schriftliche Abstimmung mit SDU Dienstleistungen) die Halteverbotszone verändert oder umstellt, und sie somit ungültig wird oder gegen geltendes Recht verstößt. Der Kunde als Auftraggeber, stellt SDU Dienstleistungen von allen Ansprüchen Dritter aus Abschleppvorgängen und/oder sonstigen Beeinträchtigungen und Schäden frei. Die Gebühren von SDU Dienstleistungen sind in jedem Fall zu entrichten.
6.9 Eine beantragte behördliche Genehmigung kann von SDU Dienstleistungen nicht garantiert werden, denn hierüber entscheidet letztlich die zuständige Behörde. Die für die Beantragung von SDU Dienstleistungen erbrachten Leistungen (u.a. die. Ortsbesichtigung, Gebühren, Aufwandsgebühren für Genehmigungsbeantragungen etc.), sind vom Kunden zu erstatten, auch wenn eine Genehmigung seitens der Behörde nicht erteilt wird, und es somit evtl. nicht zur Aufstellung kommt.
6.10 Jegliche Folgekosten die evtl. entstehen könnten u.a. durch behördliche Anordnungen, fehlerhafte Aufstellungen und sonstige höhere Gewalt, werden nicht von Studenten-Power übernommen.
6.11 Ausschluss des Widerrufsrechtes und Folgen einer Stornierung: Es besteht kein Widerrufsrecht. Es handelt sich nicht um einen Vertrag zur Lieferung von Waren, sondern zur Erbringung von Leistungen, die kundenspezifisch erbracht werden und somit eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind. Wird ein Auftrag durch den Kunden storniert und hat SDU Dienstleistungen bereits Leistungen vorgenommen, so ist der Auftraggeber zum Ersatz der Aufwendungen verpflichtet.
7. Datenschutz
SDU Dienstleistungen erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nach Maßgabe der geltenden gesetzlichen Datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere des TMG und des BDSG. Es gilt die Datenschutzerklärung von SDU Dienstleistungen, welche unter https://www.sdu-dienstleistungen.de/datenschutzerklaerung aufgerufen werden kann.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Sämtliche Änderungen, Ergänzungen und Aufhebungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit/Gültigkeit der Schriftform; dies gilt gleichermaßen auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
8.2 Sollten einzelne Bestimmungen der nach Maßgabe dieser AGB abgeschlossenen Verträge unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Wirksamkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die nach Inhalt und Zweck der wirtschaftlichen Zielsetzung der von den Parteien beabsichtigten Bestimmungen am nächsten kommen.
8.3 Es ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
8.4 Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt, gilt für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und SDU Dienstleistungen Stadt Ulm als Gerichtsstand vereinbart.
8.5 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, welche hier aufrufbar ist. SDU Dienstleistungen ist weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.